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- Vertretungsberechtigt bei allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten
- Zugelassen zur Schlichtung (Gütestelle) nach Art. 5 II 1 Bayerisches Schlichtungsgesetz
Deutsche Anwälte dürfen - mit wenigen Ausnahmen - seit dem 1. Januar 2000 vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland auftreten. Das bedeutet, dass ich Ihre Interessen ohne weiteres bei den Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk München für Sie wahrnehme. Vor anderen Gerichten arbeite ich auf Wunsch des Mandanten gerne mit geeigneten Kollegen vor Ort zusammen, falls sich wegen der langen Anreise eine solche Kooperation als die für den Mandanten wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt.
Berufsrechtliche Regelungen: BRAO,BORA,RVG,FAO,CCBE
(mehr dazu unter www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de)
